Auf einen Blick
- Aufgaben: Pflege und Wartung von städtischen Grünanlagen und Unterstützung bei Festlichkeiten.
- Unternehmen: Stadt Schöningen mit einem engagierten Team.
- Vorteile: 30 Tage Urlaub, betriebliche Altersversorgung und Weiterbildungsmöglichkeiten.
- Weitere Informationen: Flexible Arbeitszeiten und zahlreiche Gesundheitsangebote.
- Warum dieser Job: Gestalte die Stadt aktiv mit und arbeite in einem abwechslungsreichen Umfeld.
- Qualifikationen: Handwerkliche Ausbildung und Erfahrung im Garten- und Landschaftsbau erforderlich.
Das prognostizierte Gehalt liegt zwischen 27000 - 33000 € pro Jahr.
Bei der Stadt Schöningen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,0 Stunden die Stelle eines Mitarbeiters (m/w/d) für den städtischen Betriebshof zu besetzen. Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen gemäß den tariflichen Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bis zu Entgeltgruppe 4 TVöD.
Folgende Aufgabenschwerpunkte erwarten Sie:
- Erledigung von Pflege-, Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in den städtischen Park- und Grünanlagen, Friedhöfen und Straßenbereich,
- Unterstützung in der Grün-, Landschafts-, Gehölz- und Beetpflege,
- Be- und Verarbeitung der im Garten- und Landschaftsbau gebräuchlichen Materialien, wie z. B. Wegebaumaterialien, Pflaster, Mutterboden etc.,
- Führung, Wartung und Pflege der in der Straßenunterhaltung üblichen Maschinen und Arbeitsgeräte,
- Erledigung von weiteren Aufgaben nach Bedarf, die im Tätigkeitsbereich des städtischen Betriebshofes anfallen,
- Übernahme von Bereitschaftsdiensten bei Bedarf (Winterdienst / Stadtreinigung),
- Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von Festlichkeiten, auch an Wochenenden (Fahr- und Transportdienste, Auf- und Abbau).
Voraussetzungen für die Besetzung der Stelle sind:
- Abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung und Erfahrung in einem handwerklichen oder grünpflegerischen Beruf,
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse C1 ist zwingend erforderlich,
- gesundheitliche Eignung und körperliche Belastbarkeit,
- sichere fundierte Kenntnisse im Umgang mit Maschinen und Werkzeugen, insbesondere zum Führen von motorbetriebenen Arbeitsgeräten im Garten- und Landschaftsbau, wie z.B. Rasenmäher, Heckenscheren, Freischneider, u. ä.,
- ebenfalls sichere fundierte Kenntnisse im Umgang mit Maschinen und Fahrzeugen, (u.a. Gabelstapler und Radlader),
- Fähigkeit und Bereitschaft zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Handeln,
- Leistungsbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit,
- Zuverlässigkeit,
- Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie ein freundliches und verbindliches Auftreten.
Die Stadt Schöningen bietet:
- reguläre Arbeitszeit: März bis Oktober von Mo. bis Do. 06:30 Uhr bis 15:00 Uhr und Fr. 06:30 bis 14:00 Uhr. November bis Februar von Mo. bis Do. 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Fr. 07:00 bis 14:30 Uhr,
- 30 Tage tariflicher Urlaub im Jahr,
- Rufbereitschafts- und Überstundenzuschläge sowie eine jährliche Sonderzahlung,
- betriebliche Altersversorgung und Vermögenswirksame Leistungen,
- Möglichkeit der persönlichen Weiterentwicklung durch Fortbildungen,
- vielfältige Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz (u.a. Hansefit),
- Teilnahme am vergünstigten Fahrrad-Leasing beim Marktführer,
- abwechslungsreiches und vielseitiges Tätigkeitsfeld.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in Ihrer Bewerbung auf die Schwerbehinderung / Gleichstellung hin und fügen Ihren Bewerbungsunterlagen einen entsprechenden Nachweis bei.
Sie sind interessiert, zuverlässig und engagiert? Dann bewerben Sie sich bitte online über unser Serviceportal. Dies finden Sie unter www.schoeningen.de →Jobs und Karriere. Bewerbungsschluss ist der 04.09.2026.
Mit Übersendung der Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von Ihnen übersandten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Artikel 6 DSGVO; siehe auch § 32 BDSG).
Der Bürgermeister gez. Schneider
Mitarbeiter für den Städt. Betriebshof Arbeitgeber: Stadt Schöningen
Die Stadt Schöningen ist ein hervorragender Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern eine unbefristete Anstellung mit einer attraktiven Arbeitszeitgestaltung und 30 Tagen Urlaub pro Jahr bietet. Die offene und kollegiale Arbeitskultur fördert die persönliche Weiterentwicklung durch Fortbildungen und bietet vielfältige Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Zudem profitieren die Mitarbeiter von zusätzlichen Vergünstigungen wie dem Fahrrad-Leasing und einer betrieblichen Altersversorgung, was die Stadt zu einem besonders attraktiven Arbeitsplatz macht.