Sachbearbeiter (m/w/d) Gewerbe- und Gaststättenrecht sowie Wahlen

Sachbearbeiter (m/w/d) Gewerbe- und Gaststättenrecht sowie Wahlen

Vollzeit Kein Homeoffice möglich
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Die Stadtverwaltung Bingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Amt für öffentliche Ordnung als Elternzeitvertretung einen Sachbearbeiter (m/w/d) Gewerbe- und Gaststättenrecht sowie Wahlen.

Ihre Aufgaben sind insbesondere:

  • Abteilungsleitung Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • Sachbearbeitung Gaststättenrecht, Glücksspielrecht und Immissionsschutz inkl. Durchführung von Gewerbeuntersagungsverfahren, Rücknahme und Widerruf von Erlaubnissen im Gaststätten- und Glücksspielrecht sowie Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Festsetzung von Veranstaltungen nach der Gewerbeordnung und dem Landesgesetz für Messen, Ausstellungen und Märkte Rheinland-Pfalz
  • Vorbereitung und Durchführung aller anfallenden Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen, Beirat Migration u. Integration etc.) sowie Bürgerbefragungen, Volksbegehren und Vorbereitung Schöffenwahlen
  • Wahrnehmung der stellvertretenden Amtsleitung

Wir erwarten:

  • Bachelor of Arts bzw. Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Bereich Verwaltung und Finanzen oder Verwaltungsfachwirt (2. Angestelltenprüfung) (m/w/d)
  • Kenntnisse aus dem Bereich der einschlägigen Rechtsgebiete der Ordnungsbehörde, dem Gewerbe- und Gaststättenrecht sowie Wahlrecht sind wünschenswert
  • Offener und wertschätzender Kommunikationsstil
  • Verhandlungsgeschick, Überzeugungsfähigkeit sowie konstruktive Konfliktlösungsfähigkeit, zeitliche Flexibilität, auch über die üblichen Rahmenzeiten hinaus.
  • Bereitschaft zur Arbeitsleistung auch außerhalb der regulären Arbeitszeit (z. B. Sitzungsdienst, Wahlen)
  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Wir bieten:

  • Leistungsgerechte Bezahlung entsprechend der Qualifikation und den persönlichen Voraussetzungen Besoldung / Eingruppierung bis Besoldungsgruppe A 11 LBesG bzw. Entgeltgruppe 10 TVöD
  • Eigenverantwortliches Arbeiten
  • Home-Office und flexible Arbeitszeiten im Gleitzeitrahmen (sofern dienstlich möglich)
  • Eine überwiegend arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
  • Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildung
  • Die verlässlichen Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, wie z. B.
  • 30 Tage Jahresurlaub
  • Jahressonderzahlung
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Jobticket

Für Fragen steht Ihnen die Amtsleiterin Frau Frühauf (Tel. Nr. ) gerne zur Verfügung.

Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

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Kontaktdaten:

Stadtverwaltung Bingen Recruiting-Team