Co‑Leitung Steueramt: Führung & Digitalisierung im Team

Co‑Leitung Steueramt: Führung & Digitalisierung im Team

Vollzeit Kein Homeoffice möglich
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Auf einen Blick

  • Aufgaben: Führe ein Team und berate bei komplexen steuerrechtlichen Fragestellungen.
  • Unternehmen: Stadt Dietikon mit einem engagierten und dynamischen Team.
  • Vorteile: Flexible Arbeitszeiten, Weiterbildungsmöglichkeiten und ein positives Arbeitsumfeld.
  • Weitere Informationen: Spannende Projekte und die Möglichkeit, die Stadt aktiv zu vertreten.
  • Warum dieser Job: Gestalte die Digitalisierung im Steueramt und mache einen echten Unterschied.
  • Qualifikationen: Erfahrung im Steuerrecht und Führungskompetenzen.

Stadt Dietikon sucht eine/n Co-Leiter/in des Steueramts (80–100 %) zur gemeinsamen Führung des Teams.

Sie beraten Fachverantwortliche in Veranlagung, Grundstückgewinnsteuern und Steuerbezug und arbeiten an komplexen steuerrechtlichen Fragestellungen mit.

Sie gestalten Projekte, fördern Digitalisierung, Prozesse und neue gesetzliche Bestimmungen im Steuerrecht und vertreten die Stadt gegenüber kantonalen Behörden. #J-18808-Ljbffr

Co‑Leitung Steueramt: Führung & Digitalisierung im Team Arbeitgeber: Stadtverwaltung Dietikon

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB bietet eine sinnstiftende und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem motivierten, interdisziplinären Team, das sich gegenseitig unterstützt. Mit modernen Arbeitsbedingungen und der Möglichkeit zur Mitgestaltung und Weiterentwicklung der Behörde ist die KESB ein hervorragender Arbeitgeber für Fachkräfte im Bereich Recht und Soziales, die Freude an der interdisziplinären Zusammenarbeit haben und in einem spannenden Umfeld arbeiten möchten.

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Kontaktdaten:

Stadtverwaltung Dietikon Recruiting-Team

Wir glauben, dass du diese Fähigkeiten brauchst, um Co‑Leitung Steueramt: Führung & Digitalisierung im Team mit Bravour zu bestehen

Führungskompetenz
Beratungskompetenz
Kenntnisse im Steuerrecht
Projektmanagement
Digitalisierungskompetenz
Prozessgestaltung
Kenntnisse in Grundstückgewinnsteuern