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Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines
stellvertretenden Schulleiters (m/w/d)
an dem betreffenden Gymnasium unbefristet zu besetzen.
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:
- Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder
- das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder
- Lehrbefähigung für zwei Fächer an Gymnasien oder für eine Fachrichtung und ein Fach an berufsbildenden Schulen bzw.
- Abschluss der Qualifizierung gemäß
- 27 Abs. 2 Nr. 4, 5 oder 6 Lehrer-Qualifizierungsverordnung,
- zweijährige Lehrtätigkeit,
- Besoldung/Vergütung mindestens nach BesGr. A 13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung.
Von Vorteil sind:
- überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule,
- ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation,
- umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung.
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich.
Gemäß
- 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft.
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.
Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.
Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.smk.sachsen.de/bewerberdaten .
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Stellvertretender Schulleiter (m/w/d) Lessing-Gymnasium Plauen Arbeitgeber: State Chancellery of Saxony
Die Sächsische Staatskanzlei bietet ein inspirierendes Arbeitsumfeld, in dem Sie aktiv an der Gestaltung der Europapolitik und EU-Angelegenheiten mitwirken können. Mit einem starken Fokus auf Mitarbeiterentwicklung und Chancengleichheit fördert die Behörde eine offene und kooperative Kultur, die Raum für innovative Ideen und persönliche Entfaltung lässt. Zudem profitieren Sie von einer stabilen Anstellung im öffentlichen Dienst mit attraktiven Vergütungsmodellen und der Möglichkeit, einen bedeutenden Beitrag zur europäischen Zusammenarbeit zu leisten.
Kontaktdaten:
State Chancellery of Saxony Recruiting-Team