Strahlenschutzfachkraft IHK (m/w/d)

Strahlenschutzfachkraft IHK (m/w/d)

Vollzeit 30 - 30 € / Stunde (geschätzt) Kein Homeoffice möglich
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Auf einen Blick

  • Aufgaben: Plane und überwache Strahlenschutzmaßnahmen in einem zukunftsorientierten Unternehmen.
  • Unternehmen: Wachstumsstarke Stölting Service Group mit über 120 Jahren Erfahrung.
  • Vorteile: 30 € pro Stunde, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie betriebliche Altersvorsorge.
  • Weitere Informationen: Unbefristeter Vertrag und umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Warum dieser Job: Gestalte die Zukunft der Kerntechnik und entwickle deine Fähigkeiten weiter.
  • Qualifikationen: Abschluss als Strahlenschutzfachkraft (IHK) und Reisebereitschaft.

Das prognostizierte Gehalt liegt zwischen 30 - 30 € pro Stunde.

WIR MACHEN. Seit 1899 Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir deutschlandweit Strahlenschutzfachkräfte IHK (m/w/d) für den Einsatz im kerntechnischen Bereich.

So sieht deine Arbeit aus:

  • Planung, Koordination und Überwachung der Einhaltung von Strahlschutzmaßnahmen
  • Durchführung, Auswertung und Dokumentation von Kontaminations- und Dosisleistungsmessungen
  • Überprüfung und Instandhaltung von in Betrieb befindlichen Anlagen sowie Mitwirkung an Rückbauprojekten in Deutschland
  • strukturierte Erfassung von Arbeitsvorgängen

Das bringst du mit:

  • Abschluss als Strahlenschutzfachkraft (IHK) oder vergleichbare Fachkunde
  • Bereitschaft zur Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b AtG
  • arbeitsmedizinische Vorsorge und Atemschutztauglichkeit (G 26.3)
  • Reise- sowie Schichtbereitschaft, Führerschein der Klasse B
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Das ist von Vorteil:

  • Erfahrung bei Revisionseinsätzen oder beim Rückbau kerntechnischer Anlagen
  • Zusätzliche Fachkunde nach Fachkundegruppe S
  • gültige ZÜP nach § 12b AtG oder gültiger Strahlenpass

Das erwartet dich als Strahlenschutzfachkraft IHK (m/w/d):

  • unbefristeter Arbeitsvertrag in einem zukunftsorientierten und wachstumsstarken Unternehmen
  • übertarifliche Vergütung: 30 € / Stunde + Zulagen
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld als zusätzliche Sonderzahlungen
  • 40 Stunden / Woche & 30 Tage Erholungsurlaub
  • Auslöse bei Montageeinsätzen, Unterkunft ab 80 km Entfernung
  • abwechslungsreiche Tätigkeiten im kerntechnischen Bereich
  • betriebliche Altersvorsorge sowie eine arbeitgeberfinanzierte Zusatzkrankenversicherung zur Absicherung deiner Zukunft
  • Kostenübernahme von Aus- und Weiterbildungen zur Förderung deiner kontinuierlichen beruflichen Weiterentwicklung

Wichtiger Hinweis zur Zuverlässigkeitsüberprüfung: Vor dem ersten Einsatz in einer kerntechnischen Anlage ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b Atomgesetz erforderlich. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate. Eine bereits bestehende gültige Überprüfung kann diesen Zeitraum deutlich verkürzen und sollte in der Bewerbung angegeben werden.

Du bist neugierig geworden und hast Lust auf eine neue Herausforderung? Dann bewirb dich ganz unkompliziert auf unserem Jobportal. Wir freuen uns auf dich!

Strahlenschutzfachkraft IHK (m/w/d) Arbeitgeber: Stölting Service Group

Die Stölting Facility & Service GmbH ist ein hervorragender Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern ein kollegiales Arbeitsumfeld und eine tarifgerechte Vergütung bietet. In Goch profitieren Sie von flexiblen Arbeitszeiten und der Möglichkeit, in einem engagierten Team zu arbeiten, das Wert auf Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit legt. Zudem fördern wir die persönliche Entwicklung unserer Mitarbeiter und bieten eine eigene Arbeitskleidung, um den Einstieg so angenehm wie möglich zu gestalten.

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Kontaktdaten:

Stölting Service Group Recruiting-Team

Wir glauben, dass du diese Fähigkeiten brauchst, um Strahlenschutzfachkraft IHK (m/w/d) mit Bravour zu bestehen

Strahlenschutzfachkraft (IHK)
Planung und Koordination von Strahlschutzmaßnahmen
Durchführung von Kontaminations- und Dosisleistungsmessungen
Dokumentation von Messungen
Überprüfung und Instandhaltung von Anlagen
Mitwirkung an Rückbauprojekten
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b AtG