Aufgaben und Tätigkeiten
Rechtsauskünfte (intern und extern) Abfassen von Stellungnahmen zu Legistik und Anfragen von Behörden, Volksanwaltschaft, Ombudsstelle etc. Unterstützung der Senate der Studienbeihilfenbehörde bei Beschwerdevorentscheidungen Stellungnahmen und Revisionsbeantwortungen bei höchstgerichtlichen Verfahren Verfassung von Leiterrundschreiben und internen Vollziehungsrichtlinien Erstellung von Schulungsunterlagen Durchführung von rechtlichen Schulungen für die Mitarbeiter/innen Wartung der rechtlichen Inhalte der Homepage der Studienbeihilfenbehörde Unterstützung des Leiters in vertragsrechtlichen Fragestellungen Reklamationsmanagement Erfordernisse
Allgemeine Voraussetzungen für die Bewerbung sind: österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt Abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften (Diplom oder Master) Besondere Kenntnisse:
Sehr gute EDV-Kenntnisse Kommunikationsstärke Analytisches Denken Teamfähigkeit Selbstorganisation Flexibilität und Einsatzbereitschaft Service- und Kund/inn/enorientierung Bereitschaft zur Weiterbildung Was bieten wir?
Die Studienbeihilfenbehörde gewährleistet seit über 50 Jahren die gesetzeskonforme Vergabe der staatlichen Studienförderung und setzt dabei seit Anbeginn auf Serviceorientierung, Digitalisierung und Innovation. Flexible Arbeitszeiten Umfassende Einschulung und laufende Aus- und Weiterbildung Kollegiale diverse Teams Hohen Grad an Mitarbeiter/inneneinbindung Betriebliches Gesundheitsmanagement ,Stip Vital` Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Das Monatsentgelt beträgt mindestens 3.484,90 Euro (A1/1) oder 3.838,60 Euro (v1/1) brutto für 40 Wochenstunden. Der Betrag erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige allfällige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. Die Auswahl erfolgt durch ein computerunterstütztes Eignungsscreening, zu dem die Bewerberinnen und Bewerber, die die vorstehend angeführten Erfordernisse erfüllen, nach Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich eingeladen werden. Für Bewerberinnen bzw. Bewerber, die bereits in einem aufrechten Dienstverhältnis zum Bund stehen, entfällt das computerunterstützte Eignungsscreening; bei entsprechender Eignung werden diese sogleich zu einem Gespräch eingeladen. Personenbezogene Daten, die im Zuge der Bewerbung bekannt gegeben werden, werden von der Studienbeihilfenbehörde zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz in der Studienbeihilfenbehörde finden Sie unter https://www.stipendium.at. Kontaktinformation #J-18808-Ljbffr