Die Kantonale Schätzungskommission für Enteignungen im Kanton Schwyz sucht ein neues Mitglied. Sie beurteilen die Höhe von Entschädigungen bei Enteignungen von Grundeigentum und Rechten. Der Amtsantritt erfolgt durch den Kantonsrat bis zum Ablauf der Legislatur am 30.
Juni 2028, Wiederwahl möglich. Idealerweise bringen Sie eine Ausbildung sowie Erfahrung als Architekt/in oder Bauingenieur/in mit; Sozialkompetenz, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen sind gefragt.
#J-18808-Ljbffr
Experte für Enteignungsentschädigungen – Architektur/Bau in Schwyz Arbeitgeber: sz
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