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Oberarzt (gn*) Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
Befristet auf 4 Jahre mit der Möglichkeit der Entfristung | In Vollzeit mit 42 Wochenstunden | Vergütung nach TV-Ä | Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde – Leitung des Cochlea-Implant Centrums
Die Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde verfügt über 42 stationäre Betten und führt über 3300 Eingriffe jährlich durch. Das Profil der Klinik umfasst das gesamte Spektrum der konservativen und operativen Behandlung von HNO-Krankheiten mit den klinischen Schwerpunktbereichen: Kopf-Hals-Chirurgie und Onkologie mit integriertem Kopf-Hals-Tumor-Zentrum (WTZ), Plastische Operationen, Rhinologie mit Schädelbasischirurgie, Pädiatrische Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Otologie und Neurootologie einschließlich der Versorgung mit Hörimplantaten und Cochlea-Implantaten.
Die aktuelle Krankenhausplanung NRW sieht die Versorgung der Bevölkerung in der Leistungsgruppe CI mit 120 Implantaten in dem Cochlea-Implant Zentrum vor. Im Zuge einer Weiterentwicklung des Cochlea-Implant Zentrums mit dem Schwerpunkt klinischer Forschung in den nächsten Jahren sollen innovative Behandlungskonzepte im Rahmen der Versorgungsforschung entwickelt werden.
Wir suchen eine teamfähige, engagierte Persönlichkeit mit hoher sozialer und fachlicher Kompetenz im Umgang mit der Leistungsgruppe CI, die die Führung und Weiterentwicklung des Cochlea-Implant Zentrums übernehmen kann. Neben der Leitung des CI-Zentrums wird die regelmäßige Teilnahme an Rufbereitschaftsdiensten der Oberärzte in der HNO-Klinik erwartet.
Die Einstellung erfolgt über den Geschäftsbereich Personal. Die Anstellung erfolgt auf Grundlage der einschlägigen hochschulrechtlichen Bestimmungen. Vorstellungskosten können leider nicht übernommen werden.
Rückfragen an: Univ.-Prof. Dr. Claudia Rudack, Direktorin der HNO-Klinik, T 0251 83-56850
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Fort- und Weiterbildung
Versorgung des gesamten fachspezifischen Behandlungsspektrums
Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
Universitätsklinikum Münster
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Kontaktperson:
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