Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit ca. 109 Beschäftigten. Wir erbringen für 880.000 Versicherte in Sachsen-Anhalt auf Grundlage desSozialgesetzbuches – Siebtes Buch (SGB VII) – Leistungen im Bereich des Arbeits- undGesundheitsschutzes. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls stellen wir die medizinische,berufliche und soziale Rehabilitation und Entschädigung sicher.
Wir suchen zur Verstärkung unseres Geschäftsbereiches I Prävention zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Aufsichtsperson in Vorbereitung gemäß § 18 SGB VII (m/w/d)
in Vollzeit.
Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Absolvierung einer zweijährigen Ausbildung in der DGUV Akademie und in diesem Zusammenhang Erarbeitung von fachlichen und methodischen Kompetenzen
- Beratung und Betreuung unserer Mitglieder und Versicherten in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, einschließlich Überwachung der betrieblichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Untersuchung von Unfällen und Berufserkrankungen sowie die Ermittlung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
- inhaltliche und konzeptionelle Planung und Durchführung von Seminaren zu Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen
- selbstständige Bearbeitung oder Mitarbeit in Präventionsprojekten
Unsere zwingenden Anforderungen an Sie:
- ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium in einem der Studiengänge der Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften oder Pädagogik
- mindestens zweijährige Berufserfahrung in der studierten Fachrichtung
- Bereitschaft zur Teilnahme an einer zweijährigen Vorbereitungszeit mit anschließender Prüfung zur Aufsichtsperson gemäß § 18 SGB VII
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft zu Außendiensttätigkeit
Wünschenswert ist weiterhin:
- eine ausgeprägte Identifikation mit Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Kenntnisse im Arbeitsschutzrecht
- erste praktische Erfahrungen in einer Vortragstätigkeit
- hohe Kommunikations- und Kontaktfähigkeit sowie Teamfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen sowie ausgeprägtes Argumentationsvermögen
- ergebnisorientierte, strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
Wir bieten:
- eine zweijährige Ausbildung mit anschließender Prüfung zur Aufsichtsperson nach § 18 SGB VII mit Übernahme der Ausbildungs- und Reisekosten
- moderne Arbeitsbedingungen (z.b. Arbeitszeitflexibilität)
- Jahressonderzahlungen nach § 18a und § 20 TVöD-AT VKA sowie die sonstigen, im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und Rahmenbedingungen
- während der Ausbildung ein befristetes Beschäftigungsverhältnis und Vergütung nach der Entgeltgruppe 11 TVöD VKA (Entgeltspanne von Erfahrungsstufe 1 - 4.269,64 € Brutto - bis zu Erfahrungsstufe 6 - 6.326,77 € Brutto -)
- Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Ihre Perspektive
- nach bestandener Prüfung zur Aufsichtsperson nach § 18 SGB VII ist vorbehaltlich des Vorliegens der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe nach dem Landesbeamtengesetz Sachsen-Anhalt in der Besoldungsgruppe A 10 LBesG LSA der Laufbahn des technischen Dienstes bei den landesunmittelbaren Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungsträger beabsichtigt
- als Aufsichtsperson nach § 18 SGB VII kann eine Besoldung der Besoldungsgruppe A 12 LBesG LSA erreicht werden
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte (m/w/d) sowie schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerber*innen (m/w/d) werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
z.Hd. Marco Schulz
Personalverwaltung
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Schulz unter der Telefonnummer 03923 751-242 gern zur Verfügung.
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