Professur (m/w/d) für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht

Professur (m/w/d) für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht

Osnabrück Vollzeit 60000 - 80000 € / Jahr (geschätzt) Kein Homeoffice möglich
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Auf einen Blick

  • Aufgaben: Vertrete Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Forschung und Lehre an der Universität Osnabrück.
  • Unternehmen: Universität Osnabrück, eine familiengerechte Hochschule mit Fokus auf Chancengleichheit.
  • Vorteile: Teilzeitmöglichkeiten, Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  • Weitere Informationen: Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung werden bevorzugt berücksichtigt.
  • Warum dieser Job: Gestalte die Zukunft des Strafrechts und trage zur Forschung in einem dynamischen Umfeld bei.
  • Qualifikationen: Abgeschlossenes Hochschulstudium, Erfahrung in Lehre und Forschung im Strafrecht.

Das prognostizierte Gehalt liegt zwischen 60000 - 80000 € pro Jahr.

Im Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück ist folgende Professur zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen: Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht (BesGr. W3).

Aufgabenbereiche: Die Professur vertritt das Strafrecht, das Wirtschaftsstrafrecht und das Strafprozessrecht in Forschung und Lehre in der gesamten Breite. Sie ist dem Institut für Wirtschaftsstrafrecht zugeordnet und beteiligt sich an der Forschung im Bereich des Strafrechts, insbesondere des Wirtschaftsstrafrechts, sowie des Strafprozessrechts. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung der strafrechtlichen Lehre in den Studiengängen des Fachbereichs. Das umfasst neben dem Pflichtfachbereich insbesondere den Schwerpunktbereich »Deutsches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht« im Diplomstudiengang sowie im integrierten Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften. Die Stelle ist mit der Mitwirkung im Institut für Wirtschaftsstrafrecht, im Schwerpunktbereich »Deutsches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht« und bei der Durchführung des Doktorandenseminars am Institut für Wirtschaftsstrafrecht verbunden.

Fachliche Einstellungsvoraussetzungen: Die oder der zukünftige Stelleninhaber*in muss ihre/seine Expertise sowohl im Strafrecht, im Wirtschaftsstrafrecht als auch im Strafprozessrecht in der Forschung insbesondere durch Publikationen als auch durch Erfahrungen in selbstständiger Lehre nachweisen. Darüber hinaus werden Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln vorausgesetzt. Forschungs- und Lehrerfahrungen, insbesondere im Bereich des Steuerstrafrechts oder in einem weiteren strafrechtlichen Fach, sind erwünscht. Wünschenswert ist die nachgewiesene Fähigkeit (z. B. durch einschlägige Auslandserfahrung, Lehrtätigkeit, Sprachzertifikate), Lehrveranstaltungen in englischer Sprache durchzuführen.

Gesetzliche Einstellungsvoraussetzungen: Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, durch praktische Erfahrungen bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung, die besondere Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine überdurchschnittliche Promotion nachgewiesen wird, und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 4a NHG (z. B. Habilitation). Auf die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung wird hingewiesen.

Als familiengerechte Hochschule setzt sich die Universität Osnabrück für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Die Universität Osnabrück setzt sich für Chancengleichheit, Vielfalt und die berufliche Gleichstellung der Geschlechter ein. Wir fördern eine Wissenschafts- und Arbeitskultur, die gerechte Chancen sowie ein diskriminierungsfreies Lern-, Lehr- und Arbeitsumfeld ermöglicht. Dabei streben wir eine gerechte Repräsentation aller gesellschaftlichen Gruppen unter unseren Mitarbeitenden an und wirken Unterrepräsentanzen entgegen. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Nähere Auskünfte erteilt Prof. Dr. Prof. h. c. Arndt Sinn, Tel. 0541 969-6135, E-Mail: LS-Sinn@uni-osnabrueck.de.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, wissenschaftlicher Werdegang, Schriftenverzeichnis, Forschungsvorhaben, Verzeichnis der bisher abgehaltenen Lehrveranstaltungen) richten Sie bitte in elektronischer Form (in einer PDF-Datei) unter gesonderter Beifügung des Vordrucks »Bewerbungsprofil«, der auf der Homepage (www.uni-osnabrueck.de/universitaet/arbeiten-an-der-uni/stellenangebote) hinterlegt ist, bis zum 26.08.2026 an die Dekanin des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück, Frau Prof. Dr. Johanna Wolff, unter folgender E-Mail-Adresse: dekanatj@uni-osnabrueck.de. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Professur (m/w/d) für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht Arbeitgeber: Universität Osnabrück

Die Universität Osnabrück bietet Ihnen als Mitarbeiter*in im IT-System- und Application-Management eine spannende und verantwortungsvolle Position in einem modernen Rechenzentrum. Hier profitieren Sie von einer fortschrittlichen technischen Infrastruktur, attraktiven Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie einer familienfreundlichen Arbeitsumgebung, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördert. Zudem engagiert sich die Universität für Chancengleichheit und ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld, was sie zu einem hervorragenden Arbeitgeber macht.

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Kontaktdaten:

Universität Osnabrück Recruiting-Team

Wir glauben, dass du diese Fähigkeiten brauchst, um Professur (m/w/d) für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht mit Bravour zu bestehen

Expertise im Strafrecht
Expertise im Wirtschaftsstrafrecht
Expertise im Strafprozessrecht
Forschungskompetenz
Lehrerfahrung
Erfahrungen in der Einwerbung von Drittmitteln
Publikationsnachweise