A u s s c h r e i b u n g
Die Universität Rostock vergibt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel.
Stipendien zur Vorbereitung auf die Promotion
nach Maßgabe des Landesgraduiertenförderungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern vom 20.11.2008, zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes vom 22.04.2023. Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden voraussichtlich bis zu drei Stipendien aus Landesmitteln an besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte aus den Geistes-, Sozial- und Rechtswissenschaften sowie aus den Themengebieten Mathematik und Naturwissenschaften, Informatik, Ingenieurwissenschaften, Medizin, Agrarwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften gewährt.
Förderbeginn: 01.04.2025
Ende der Bewerbungsfrist: 18.12.2024
Fördervoraussetzungen:
- Ein Hochschulstudium abgeschlossen hat , das die Zulassung zur Promotion ermöglicht.
- Weit überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen (besondere Qualifikation) nachweist.
- Zur Promotion an der Universität Rostock zugelassen ist und dort durch einen Professor oder Hochschuldozenten wissenschaftlich betreut wird.
- Ein wissenschaftliches Vorhaben beabsichtigt, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt.
Ausschluss der Förderung:
- Bereits promoviert worden ist.
- Für dasselbe Vorhaben bereits eine Förderung von öffentlichen oder privaten Einrichtungen erhält oder erhalten hat.
- Für ein anderes Promotionsverfahren bereits eine Förderung von öffentlichen Einrichtungen oder von mit öffentlichen Mitteln geförderten privaten Einrichtungen erhält oder erhalten hat.
- Sich in einem Ausbildungsgang oder in einer beruflichen Einführung befindet, sofern diese Ausbildung nicht zum Zwecke und für die Dauer des Vorhabens unterbrochen ist.
- Berufstätig ist, es sei denn, es handelt sich um eine mit der Förderung zu vereinbarende Tätigkeit in geringem Umfang.
Förderkonditionen:
Es wird ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.500,- € gewährt. Die Regelförderungsdauer beträgt drei Jahre. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Förderung um 6 Monate verlängert werden. Bei entsprechenden Voraussetzungen wird ein Familienzuschlag in Höhe von 150,- € für jedes erste Kind und 100,- € für jedes weitere Kind im Monat gezahlt.
Bewerbungsunterlagen:
Für die Bewerbung ist das Formblatt „Antrag auf Landesgraduiertenförderung“ (s. Link) zu verwenden und mit den dort geforderten Unterlagen zu ergänzen. Die Bewerbungsunterlagen sind spätestens bis zum 18.12.2024 vollständig an die Universität Rostock, Stabsstelle für Hochschul- und Qualitätsentwicklung (HQE), zu richten. Der Antrag ist in digitaler Form (möglichst im pdf-Format in einer Datei) an die angegebene E-Mail-Adresse einzureichen. Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden.
Nachfragen sind zu richten an:
Stabsstelle für Hochschul- und Qualitätsentwicklung, Frau Engler
Telefon 0381/498 1026;
E-Mail:
Geschäftsadresse: Universitätsplatz 1, Raum 027
Universität Rostock, HQE
Rostock, 28. Oktober 2024