An der Juristischen Fakultät ist frühestens zum 01.04.2028 – vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen – die W3-Professur für Strafrecht und ein Grundlagenfach zu besetzen. Die Lehrstuhlbezeichnung wird dem konkret betriebenen Grundlagenfach angepasst. Aufgaben Die Professur soll sich auf dem Gebiet des Strafrechts umfassend an der Forschung und der Lehre im Bachelor- und Masterstudiengang der Fakultät beteiligen. Der Schwerpunkt der Lehrtätigkeit liegt im Strafrecht (Allgemeiner und Besonderer Teil). Es wird zudem die Bereitschaft erwartet, in der Lehre auch die Veranstaltung „Rechtstheorie mit Methodenlehre“ anzubieten. Vorteilhaft sind Erfahrungen in der interdisziplinären Forschung. Es besteht die Möglichkeit zur Mitarbeit in der Interdisziplinären Fakultät der Universität Rostock. Ein aktives Engagement beim Einwerben von Drittmitteln wird erwartet. Qualifikationen Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sind vorteilhaft. Besondere Leistungen in der Wissenschaftsorganisation und der akademischen Selbstverwaltung werden berücksichtigt. Einstellungsvoraussetzungen Die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren bestimmen sich nach § 58 Abs. 1 und 2 Landeshochschulgesetz (LHG M-V). Hiernach bedarf es für die Einstellung eines abgeschlossenen Hochschulstudiums, einer Promotion, Erfahrungen in der Lehre (§ 58 Abs. 1 LHG M-V) sowie zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen, die in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation, im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen (§ 58 Abs. 2 LHG M-V) nachgewiesen werden müssen. Beschäftigungsverhältnis Die Professur wird gemäß § 61 LHG M-V grundsätzlich im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, ggf. auch im Beamtenverhältnis auf Zeit für 5 Jahre besetzt. Es besteht die Möglichkeit, die Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen. Sonstiges Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien. Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht (geschlechtsneutral). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt. Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Stellenanzeige automatisch mit KI zusammengefasstRecht Wissenschaftsmanagement Wissenschaftsmanagement Professor, Professorin Lehre & Forschung, Wissenschaft Universität Vollzeit
W3-Professur für Strafrecht und ein Grundlagenfach in Rostock Arbeitgeber: Universität Rostock
Die Universität Rostock bietet als Arbeitgeber ein inspirierendes Umfeld für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, die sich in der Volkswirtschaftslehre und Mikroökonomie engagieren möchten. Mit einem klaren Fokus auf Chancengleichheit und der Förderung von Frauen in Forschung und Lehre, unterstützt die Universität aktiv die persönliche und berufliche Weiterentwicklung ihrer Mitarbeiter/innen. Der Campus Ulmenstraße ist nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch eine Gemeinschaft, die Teamarbeit und interdisziplinären Austausch schätzt, was die Arbeit hier besonders bereichernd macht.