stellvertretender Schulleiter (w/m/d) Grundschule \"Max Langer\" Oderwitz

stellvertretender Schulleiter (w/m/d) Grundschule \"Max Langer\" Oderwitz

Vollzeit Vor Ort
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Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines stellvertretenden Schulleiters (m/w/d) an der betreffenden Grundschule unbefristet zu besetzen.

Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:

  • - Befähigung für ein Lehramt oder
  • - Lehrbefähigung für zwei Fächer bzw.
  • - Abschluss der Qualifizierung gemäß § 27 Abs. 2 Lehrer-Qualifizierungsverordnung oder
  • - Fachschulabschluss als Lehrer für die unteren Klassen mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch und Mathematik sowie für ein Wahlfach,
  • - zweijährige Lehrtätigkeit,
  • - bei einer Befähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen zweijährige Lehrtätigkeit in der Grundschule in den Fächern Deutsch oder Mathematik,
  • - Besoldung/Vergütung mindestens nach BesGr. A13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung.

Von Vorteil sind:

  • - überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule,
  • - ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation,
  • - umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung,
  • - Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigung für ein anderes Lehramt als das an Grundschulen.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß § 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.

Bedienstete des Freistaates Sachsen werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte zu erteilen.

Datenschutzrechtliche Informationen zur Bewerberdatenverarbeitung finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.smk.sachsen.de/bewerberdaten .

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stellvertretender Schulleiter (w/m/d) Grundschule \"Max Langer\" Oderwitz Arbeitgeber: Universitäten

Die Technische Universität Chemnitz bietet eine inspirierende Arbeitsumgebung, die auf interdisziplinäre Forschung und innovative Entwicklungen fokussiert ist. Als Arbeitgeber fördert die Universität aktiv die berufliche Weiterentwicklung ihrer Mitarbeiter und legt großen Wert auf ein kollegiales Miteinander in einem motivierten Team. Zudem profitieren die Angestellten von modernen Forschungsressourcen und der Möglichkeit, an bedeutenden wissenschaftlichen Projekten mitzuarbeiten, was die Position als Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in besonders attraktiv macht.

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Universitäten Recruiting-Team