Musikschulleitung für die Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau
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Musikschulleitung für die Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau

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110 offene Stellen an Mitgliedschulen des VdM

Stellenangebot

Stelle: Musikschulleitung für die Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau

Fach/Funktion: künstlerisch-pädagogische Leitung (mit Verwaltungs- und eigener Unterrichtstätigkeit)

Umfang der Beschäftigung: 39 Std. à 60 Min. (die Stelle ist teilbar in pädagogische Leitung u. Verwaltung)

Vergütung: TVöD (VKA) EG 10

Bemerkungen:

Die Gemeinde Horgau sucht für ihre kommunale Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau zum nächstmöglichen Zeitpunkt Musikschulleitung (m/w/d)
für die pädagogische Leitung der Sing- und Musikschule mit eigener Lehrtätigkeit

Umfang der Beschäftigung:

unbefristet in Vollzeit (39 Std, à 60 Minuten)
max. 50 % Leitung und max. 50 % eigene Lehrtätigkeit

Die Stelle ist teilzeitfähig und kann in künstlerisch-pädagogische Leitung und Verwaltungsaufgaben geteilt werden.

Qualifikation der musikpädagogischen Fachkraft:

  • Bachelor/Master of music / of arts
  • Diplommusiklehrer
  • Hochschulabschluss in einem künstlerisch-pädagogischen Studiengang
  • staatliche Anerkennung als Musiklehrer
  • Gymnasiallehrer für Musik, Musiklehrer an Realschulen
  • Grund-, Mittel- und Hauptschullehrer mit dem Wahlpflichtfach Musik
  • Abschluss nach der Lehramtsprüfungsordnung
  • hauptberufliche Kirchenmusiker (A-/B-Prüfung)
  • Abschluss als Instrumentalist oder Sänger in einem künstlerischen Hochschulstudiengang
  • künstlerische Staatsprüfung oder künstlerischer Reifeprüfung, soweit eine pädagogische Befähigung anderweitig nachgewiesen wird
  • Bei gleichwertiger ausländischer Qualifikation: Nachweise für die Verwendung in Deutschland durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
  • PKW Führerschein der Klasse B

Menschen mit nachgewiesener Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Vergütung: TVöD (VKA) EG 10

Bewerbungsfrist: bis 18.03.2025

Wir bieten Ihnen:

  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • Bezahlung nach dem Tarifvertrag TVöD (VKA) EG 10 (auch in unterrichtsfreier Zeit ohne Entgeltkürzung)
  • Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) nach Tarifvertrag TVöD
  • tarifliche Jahressonderzahlung (i.H.v. 70,28 %)
  • Betriebsrente für kommunale Beschäftigte in Form einer ausschließlich arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge (zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung)
  • 30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Arbeitswoche
  • vermögenswirksame Leistungen
  • 6 Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall u. anschließenden Krankengeldzuschuss
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Die Gemeinde Horgau (2.952 Ew.) und der Markt Zusmarshausen (6.642 Ew.) sind gemeinsame Träger der Sing- und Musikschule. Die Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau ist eine kommunale Bildungseinrichtung mit derzeit 584 Schülern, 155 JWStd und derzeit 12 Lehrkräften im öffentlichen Dienst sowie weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung. Die gemeindliche Bildungseinrichtung bietet von Anfang an eine qualifizierte musikalische Bildung in professioneller Breitenarbeit. Unsere Sing- und Musikschule darf im Jahr 2026 ihr 50-jähriges Bestehen feiern. Eine gemeindliche Mehrzweckhalle steht für vielfältige Veranstaltungen zur Verfügung.

Der Sitz der Musikschule ist in Horgau. Musikschullehrkräfte sind im öffentlichen Dienst Beschäftigte der Gemeinde Horgau, der historisch bedingt, die Musikschulverwaltung obliegt.

Wir wünschen uns:

Von Vorteil sind:

  • Mehrjährige Berufserfahrung an einer öffentlichen Musikschule
  • Teilnahme am Lehrgang „Führung und Leitung einer Musikschule“ des VdM
  • Wirtschaftliches Denken und Handeln
  • Sozial- und Personalführungskompetenzen
  • Teamfähigkeit
  • Zeitliche Flexibilität
  • Entsprechende Unterrichtserfahrung
  • Bereitschaft zu persönlichem Engagement und Fortbildung

Aussagekräftige schriftliche Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis zum 18.03.2025 (Datum des Eingangsstempels) an die Gemeinde Horgau, Martinsplatz 1, 86497 Horgau, gerne auch per Email an Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Sproll gerne unter Tel. 08294-8040-17 zur Verfügung.

Datenschutz und Hinweise:

Bitte beachten Sie die Informationen unter zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO im Bewerbungsverfahren.

Bitte reichen Sie Kopien ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen ein, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht zurückgesandt werden.

Die im Zusammenhang mit der Bewerbung oder einem späteren Vorstellungsgespräch entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Qualifikation: Hochschulabschluss bzw. andere Qualifikation als musikpädagogische Fachkraft nach § 4 SiMuV u. TVöD Anl. 1 Entgeltordnung (VKA) Teil B XX Protokollerkl. Nr. 1 – siehe Ausschreibungstext

(c) Verband deutscher Musikschulen e.V.,

#J-18808-Ljbffr

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Kontaktperson:

Verband deutscher Musikschulen e.V. HR Team

Musikschulleitung für die Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau
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