Auf einen Blick
- Aufgaben: Vorsitzende/r der Schiedsstelle, Durchführung von Schlichtungsverfahren und Verwaltungsaufgaben.
- Arbeitgeber: Verbandsgemeinde Liebenwerda, unterstützt durch Ausbildungen und Sachkostenübernahme.
- Mitarbeitervorteile: Mitgliedschaft im BDS, Nutzung eines Laptops, Raum für Sprechstunden.
- Warum dieser Job: Ehrenamtliche Position mit sozialem Einfluss und Unterstützung in der professionellen Entwicklung.
- Gewünschte Qualifikationen: Mindestens 25 Jahre alt, Wahlrecht, Wohnsitz in Bad Liebenwerda, kommunikativ und verhandlungssicher.
- Andere Informationen: Bewerbungsfrist bis zum 09.02.2024.
Öffentliche Ausschreibung des Schiedsstellenamtes für den Schiedsstellenbezirk I – Bad Liebenwerda
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- 2023
Die Verbandsgemeinde Liebenwerda sucht für den Schiedsstellenbezirk Bad Liebenwerda interessierte Einwohner zur Besetzung der Schiedsstelle.
Die Amtszeit der jetzigen Schiedsperson endet planmäßig am 09.04.2024.
Wir suchen: eine/n VORSITZENDE/N der Schiedsstelle
auf die Dauer von 5 Jahren. Die Tätigkeit wird im Ehrenamt ausgeübt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 09.02.2024 .
Diese richten Sie bitte schriftlich unter Angabe wesentlicher Daten zu Ihrer Person an die
Verbandsgemeinde Liebenwerda
Amt für Ordnung und Recht
Markt 1
04924 Bad Liebenwerda
oder per E- Mail an:
Folgende Voraussetzungen müssen/sollen Schiedspersonen erfüllen:
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Sie besitzen das Wahlrecht.
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Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
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Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Ortsgemeinde Bad Liebenwerda.
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Sie haben Freude am Umgang mit Menschen und die Fähigkeit sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber
den Streitparteien aufzutreten und besitzen Verhandlungsgeschick. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. -
Sie sollten einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und
über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.
Die Schiedspersonen haben folgende Aufgaben :
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Durchführung von Schlichtungs- und Sühneverfahren
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in Nachbarrechtsstreitigkeiten
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bei Ansprüchen wegen der Verletzung der persönlichen Ehre außerhalb von Presse/Rundfunk
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Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Strafsachen
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Führung des Kassenbuches und Durchführung der Abrechnungen (u. a. mit der Verbandsgemeinde)
Die Devise der Schiedsstelle lautet: Nicht richten, sondern schlichten!
Träger der Schiedsstellen ist die Verbandsgemeinde Liebenwerda.
Wir bieten Ihnen:
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Kostenübernahme für Sachkosten sowie Aus- und Fortbildungen für Ihr Ehrenamt
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Mitgliedschaft im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. -BDS-
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einen Raum in Bad Liebenwerda für die monatliche Sprechstunde und Schiedsverhandlungen
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einen Laptop zur Bearbeitung aller Sachverhalte (Nutzung gemeinsam mit Stellvertreter/in)
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eine Aufwandsentschädigung von derzeit 30,- € monatlich, zuzüglich 20,00 Euro je Schiedsverhandlung
Die Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren von der Verbandsgemeindeversammlung Liebenwerda gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts berufen und verpflichtet.
Haben Sie Fragen zum Schiedsamt?
Diese beantworten gern Frau A. Wagenmann, Tel. 035365/411-31 und Frau K. Stritzel, Tel: 035635/411-90.
Antworten und weitere Informationen finden Sie auch unter:
www.schiedsamt.de sowie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Liebenwerda www.verbandsgemeinde-liebenwerda.de (Satzung über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Schiedsfrauen und -männer der Verbandsgemeinde Liebenwerda sowie die 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung für Schiedspersonen).
Weitere Informationen:
Mehr über
VORSITZENDE/N der Schiedsstelle Arbeitgeber: Verbandsgemeinde Liebenwerda
Kontaktperson:
Verbandsgemeinde Liebenwerda HR Team