Der Vogelsbergkreis ist zugelassener kommunaler Träger für die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Die Zuständigkeit liegt beim Amt für Soziales und Ausländerrecht im Sachgebiet
KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter.
Im Team Bürgerservice ist im Bereich der Erstberatung und Antragstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine . klicken sie bewerben, für die volle Stellenbeschreibung
Kontaktperson:
Vogelsbergkreis HR Team