Seminar Grundschulung Arbeits- und Tarifrecht
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Seminar Grundschulung Arbeits- und Tarifrecht

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Seminar Grundschulung Arbeits- und Tarifrecht

Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach § 54 Abs. 1 BPersVG bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Regelungen.

In dieser Schulung erarbeiten Sie sich die Grundlagen, um die obliegenden Aufgaben zielgerichtet und kompetent wahrnehmen zu können:

  • Sie lernen die für die Personalratsarbeit relevanten gesetzlichen und tarifvertraglichen Grundlagen des Arbeitsrechts kennen.
  • Sie erfahren, wie eng Personalvertretungsrecht und Arbeitsrecht verzahnt sind.
  • Sie erarbeiten sich systematisch die Anwendung der Bestimmungen in der Praxis.
  • Sie erwerben die rechtlichen Entscheidungs- und Beratungsgrundlagen für die Umsetzung in der praktischen Arbeit.
  • Sie eignen sich Wissen dazu an, wie die gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen gezielt anzuwenden sind.
  • Sie können Fragenkomplexe handlungsorientiert beantworten, unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsprechung.

Lehrmethode

Vortrag mit Diskussion, praktischen Fallbeispielen, Gruppenarbeit.

Ablauf

Begrüßung, Vorstellung, Erwartungsabfrage.

Einführung in die Grundlagen des Arbeitsrechts

  • Das Arbeits- und Tarifrecht im historischen und sozialpolitischen Kontext (kurzer Abriss).
  • Enge Verzahnung von Arbeits- und Personalvertretungsrecht.
  • Erforderliche arbeitsrechtliche Kenntnisse der Personalvertretungen im Sinne § 46 Abs. 6 BPersVG sowie der entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen.
  • Rechtsquellen des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst.
  • Arbeitsvertrag als privatrechtlicher Vertrag/Nachweisgesetz.
  • Abgrenzung zwischen Arbeits- und Dienstrecht.
  • Verhältnis der Rechtsquellen zueinander (Rangordnungs- und Günstigkeitsprinzip).
  • Verhältnis zwischen Tarifvertrag und Dienstvereinbarung.
  • Grundprinzipien des Arbeitsrechts (Direktions-/Weisungsrecht, Entscheidungen nach dem billigen Ermessen, Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsätze).

Personen, die als Beschäftigte im öffentlichen Dienst in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen

  • Arbeitnehmer.
  • Zeitarbeitnehmer/Personalgestellung.
  • Selbständige/Freie Mitarbeiter.
  • Beamte.
  • Auszubildende.
  • Schutzrechte (Schwerbehinderung, Mutterschutz u.a.).

Arbeitsverhältnisse im Einzelnen

  • Unbefristete Arbeitsverträge.
  • Befristungen.
  • Teilzeitbeschäftigung.
  • Geringfügig Beschäftigte.
  • Leitende in der Verwaltung.

Begründung eines Arbeitsverhältnisses/Einstellung

  • Vorvertragliche Rechte und Pflichten.
  • Fragerecht und Informationspflichten.
  • AGG-Grundsätze.
  • Nebenabreden.
  • Bewerbungen von Schwerbehinderten (SGB IX).
  • Probezeit.

Beteiligungen des Personalrats bei Auswahl und Einstellung

  • Bedeutung der Organisations- und Personalhoheit.
  • Informationspflicht der Dienststelle.
  • Auswahlverfahren bei der Einstellung.
  • Eingliederung in die Dienststelle.
  • Mitbestimmungsverfahren und Zustimmungsverweigerung.
  • Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung.

Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

  • Zentrale Eingruppierungsgrundsätze nach § 12 TVöD (bzw. § 12 TV-L).
  • Stellenbeschreibung: als Grundlage vielfältiger arbeitsrechtlicher Beurteilungen, Planungen und Entscheidungen.
  • Aufbau und Systematik der Entgeltordnung.
  • Unbestimmte Rechtsbegriffe wie „Arbeitsvorgang“, „auszuübende Tätigkeit“.
  • Tarifliche Tätigkeits- und Zusatzmerkmale.
  • Anforderungsprofile.
  • Eingruppierung/Einstufung anhand praktischer Beispiele.
  • Eingruppierung in besonderen Fällen nach § 13 TVöD (bzw. § 13 TV-L).
  • Vorübergehende Übertragung einer höheren Tätigkeit nach § 14 TVöD (bzw. § 14 TV-L).
  • Beteiligung, Plausibilitätskontrolle und Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretung.
  • Eingruppierungsklagen.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – TVöD (bzw. TV-L)

  • Bindungswirkung des TVöD für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach dem Tarifvertragsgesetz – TVG.
  • Aufbau des TVöD/TV-L, Auslegungsregeln, Protokollerklärungen, Niederschriftserklärungen.
  • Struktur der Entgeltordnung.
  • Exemplarisch: Behandlung von Einzelregelungen des TVöD (bzw. TV-L).

Regelungen zur Arbeitszeit

  • Arbeitszeitgesetz und Tarifvertrag.
  • Sonderformen der Arbeit (Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit und Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst).
  • Überstunden und Mehrarbeit.
  • Modelle der Gleitzeit, Arbeitszeitkonten.
  • Einvernehmliche Dienstvereinbarungen.
  • Beteiligung und Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung.

Arten der Arbeitsbefreiung

  • Arbeitsbefreiung (Feiertag, Krankheit, Freistellung).
  • Erholungs-, Zusatz- und Sonderurlaub.
  • Anspruch auf Verkürzung/Verlängerung der Arbeitszeit.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Aufhebungsvertrag und Abfindungen.
  • Probezeitkündigung.
  • Änderungskündigung.
  • ordentliche/außerordentliche Kündigung.
  • Betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung.
  • Abmahnungen und Gegendarstellungen.
  • Kündigung von unkündbaren Tarifbeschäftigten.
  • Probleme bei Verdachts-/Druckkündigung.
  • Weiterbeschäftigungsansprüche des Arbeitsnehmers.
  • Ausgleichsquittung.

Kündigungsschutz

  • Allgemeiner und gesetzlicher Kündigungsschutz.
  • Kündigungsschutzklage.
  • Sozial ungerechtfertigte Kündigung.
  • Besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Beschäftigte.
  • Besonderer Kündigungsschutz für personalvertretungsrechtliche Funktionsträger.

Beteiligung der Personalvertretung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Ablaufschema einer Kündigung im Arbeitsrecht.
  • Mitwirkung/Anhörung der Personalvertretung.
  • Informationspflicht der Dienststelle.
  • Rechte der Personalvertretung bei Kündigungen.
  • Einwendungen/Stellungnahmen der Personalvertretung.
  • Handlungsempfehlungen für die Personalvertretung.

Abschlussevaluation, Verabschiedung.

Kostenfreier Zugang zum Online-Dienst inklusive

Bei Buchung des Seminars erhalten Sie einen kostenfreien Zugang zum Online-Dienst TÖD – Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD, TV-L) für 3 Monate. Der Online-Dienst enthält alle relevanten Tarifverträge, Entgeltordnungen und Entgelttabellen sowie weiterführende Erläuterungen.

Unser Experte

Gerd Tiedemann, Regierungsdirektor a.D., langjähriger Dozent der dbb akademie und anderer verschiedener Fortbildungseinrichtungen mit Themenschwerpunkten Personalvertretungsrecht, Arbeits- und Tarifrecht sowie Kommunikation und Konfliktmanagement in der Personalratsarbeit; acht Jahre Vorsitzender des Personalrates eines Hamburger Bezirksamtes; danach unterschiedliche Führungsaufgaben in der hamburgischen Verwaltung; viele Jahre ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Hamburg in Personalvertretungsangelegenheiten.

Teilnahmegebühren und Leistungen

Die Teilnahmegebühren beinhalten die Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen sowie Verpflegung während der Seminarzeiten.

Bitte beachten Sie: Die Übernachtung sowie das Abendessen sind nicht im Preis inbegriffen!

Dauer: 3 Tage

1.Tag:
ab 09:30 Empfang der Teilnehmer, get-together mit Kaffee/Tee und kleinem Imbiss.
10:00 Seminareröffnung.
12:30-13:30 Mittagessen.
17:00 Uhr Ende des ersten Seminartages.

2. Tag:
09:00 Fortsetzung des Seminars.
12:30-13:30 Mittagessen.
17:00 Ende des zweiten Seminartages.

3. Tag:
09:00 Fortsetzung des Seminars.
12:30-13:30 Mittagessen.
16:00 Ende des dritten Seminartages.

Tagungsort und Anfahrt

Seminarteilnehmer haben bis 09.03.2026 die Möglichkeit, beim Tagungshotel Zimmer von 20.-23.04.2026 zum Preis von EUR 99,00 pro Zimmer/Nacht abzurufen (zzgl. Tourismusabgabe von 2,00€ pro Person/Nacht) – unter Telefon 0661 250 29 880 oder E-Mail Die Rezeption ist täglich bis 21 Uhr besetzt. Sollte die Anreise nach 21 Uhr erfolgen, setzen Sie sich bitte vorab mit dem Hotel in Verbindung.

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Kontaktperson:

WALHALLA Fachverlag HR Team

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