Karl-Popper-Schule: Oberstudienrat/-rätin (m/w/d) zur Wahrnehmung von zusätzlichen Aufgaben in Frankfurt am Main

Karl-Popper-Schule: Oberstudienrat/-rätin (m/w/d) zur Wahrnehmung von zusätzlichen Aufgaben in Frankfurt am Main

Frankfurt am Main Vollzeit Kein Homeoffice möglich
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Karl-Popper-Schule: Oberstudienrat/-rätin (m/w/d) zur Wahrnehmung von zusätzlichen Aufgaben

Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de

Ihre Aufgaben

  • Federführend in der konzeptionellen Entwicklung und Mitgestaltung der Sekundarstufe II unter Berücksichtigung des gymnasialen Profils der Schule, insbesondere auch der Unterrichtsentwicklung der gymnasialen Oberstufe mit dem Ziel der Erweiterung der Schule um eine gymnasiale Oberstufe.
  • Leitung einer schuleigenen Steuergruppe mit dem Ziel des Aufbaus einer gymnasialen Oberstufe an der Karl-Popper-Schule.
  • Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern im Übergang von Jahrgangsstufe 10, in Hinblick auf den Besuch einer gymnasialen Oberstufe oder anderen Bildungswegen.
  • Koordinierung und Organisation des Übergangs nach der Jahrgangsstufe 10.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Geschäftsverteilungsplan bei geänderten Anforderungen in der Schule angepasst werden kann.

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an
Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 02. März 2026 (ABI.3/26, S.88 ff).
Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:

  • Lehramt für Gymnasien (1. und 2. Staatsexamen)
  • Fakultas für das Fach Mathematik
  • Bewährung im bisherigen Statusamt bzw. unbefristetes Arbeitsverhältnis mit mindestens dreijähriger Dienstzeit
  • Nachweisbare Unterrichtserfahrung in der gymnasialen Oberstufe
  • Nachweisbare Erfahrungen in allen Prüfungsformaten des Landesabiturs

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:

  • Nachweisbare Kenntnisse und Erfahrungen in der Leitung von Arbeitsgruppen, z.B. im Bereich der Schulentwicklung
  • Planungs- und Organisationsfähigkeit
  • Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit und soziales Verhalten
  • Beratungskompetenz
  • Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz

Allgemeine Hinweise

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main
- Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main.
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung.
Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil möglichst im PDF-Format hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben „digitale Bewerbung“) bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplans besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).

Karl-Popper-Schule: Oberstudienrat/-rätin (m/w/d) zur Wahrnehmung von zusätzlichen Aufgaben

Ressort / Verfahren Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen / Oberstudienratsstellen Schulbereich

Veröffentlichungsdatum 28.08.2026

Bewerbungsschluss 24.09.2026

Berufserfahrung >3 Jahre

Karl Popper-Schule Lyoner Straße 3460528 Frankfurt am Main

Personalverwaltende Dienststelle Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main Breitlacher Straße 9260489 Frankfurt am Main

Auswählende Dienststelle Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main Breitlacher Straße 9260489 Frankfurt am Main

Arbeitszeit / Besoldungs- / Entgeltgruppe Vollzeit / A14

Vertragsart / Art der Stelle Unbefristet / Beförderungen/Funktionsstellen

#J-18808-Ljbffr

Karl-Popper-Schule: Oberstudienrat/-rätin (m/w/d) zur Wahrnehmung von zusätzlichen Aufgaben in Frankfurt am Main Arbeitgeber: Weibelfeldschule

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist ein hervorragender Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern nicht nur eine unbefristete Anstellung im Beamtenverhältnis bietet, sondern auch zahlreiche Vorteile wie 30 Urlaubstage, flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten. In einem dynamischen und unterstützenden Team haben Sie die Chance, Ihre juristischen Fähigkeiten in einem bedeutenden Bereich des öffentlichen Sektors weiterzuentwickeln und aktiv zur Schaffung nachhaltiger Liegenschaften beizutragen, während Sie gleichzeitig von individuellen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten profitieren.

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Kontaktdaten:

Weibelfeldschule Recruiting-Team