Sachbearbeiter Landesblindengeld/Hilfen in besonderen Schwierigkeiten (w/m/d)
Sachbearbeiter Landesblindengeld/Hilfen in besonderen Schwierigkeiten (w/m/d)

Sachbearbeiter Landesblindengeld/Hilfen in besonderen Schwierigkeiten (w/m/d)

Neubrandenburg Vollzeit Kein Home Office möglich
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Über uns

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt in Mecklenburg-Vorpommern und ist als touristisch geprägte Region bekannt; mit zahlreichen Seen -so dem größten Binnensee Deutschlands, der Müritz- sowie Wäldern und naturbelassenen Landschaften. Dank der zentralen Lage des Landkreises und der guten Infrastruktur sind die Hauptstadt Berlin, die Hansestadt Hamburg und die Ostseeküste sehr gut zu erreichen.

Für das Sozialamt schreibt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zum 01.09.2025 eine Stelle als

Sachbearbeiter Landesblindengeld/Hilfen in besonderen Schwierigkeiten (w/m/d)

mit 39 Wochenstunden aus. Dienstort ist der Regionalstandort Neubrandenburg.Aufgaben

  • persönliche Beratung der Antragsteller, Betreuer bzw. bevollmächtigten Personen
  • Erteilung von Sach- und Rechtsauskünften im Rahmen der einschlägigen und angrenzenden Gesetze
  • Entgegennahme bzw. Aufnahme der Anträge auf Leistungen unter Berücksichtigung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit
  • Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und der zahlungsbegründenden Unterlagen
  • Durchführung von Anhörungen im Rahmen des SGB X
  • Prüfung, Feststellung und Auszahlung der erforderlichen Hilfe
  • eigenverantwortliche Erstellung der rechtsmittelfähigen Bescheide
  • regelmäßige Überprüfung der Hilfe, Einarbeitung von Änderungen, Erstellung von Änderungsbescheiden
  • Geltendmachung von Kostenersatz- und Erstattungsansprüchen
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu Widersprüchen
  • Datenerfassung für die Bundes-, Landes- und Kreisstatistik
  • Landesblindengeld / Blindenhilfe gemäß LBIGG M-V und SGB XII
    • Vorbereitung der Entscheidungen zu Stundungen und Erlassen von Forderungen an das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes M-V
    • Erstellung und Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß SGB XII
    • Beratung zu vorrangigen Leistungen und Selbsthilfemöglichkeiten
    • Ermessensausübung im Rahmen der §§ 68 ff. SGB XII im Entscheidungsprozess über die Hilfe
    • Anforderung von Stellungnahmen des Allgemeinen Sozialen Dienstes oder geeigneter anderer Stellen
    • Mitwirkung am Gesamthilfeplanverfahren unter Einbeziehung der beauftragten freien Träger
    • Prüfung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit sowie Entscheidung über Art, Form und Dauer der beantragten Hilfe
  • Kriegsopferfürsorge (KOF) und Sonderleistungen nach dem BVG und dem 2. SED Unrechtsbereinigungsgesetz i. S. d. Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
    • Anforderung von Stellungnahmen des Gesundheitsamtes, im Einzelfall auch anderer geeigneter Stellen
    • Mitwirkung in Hilfeplanprozessen

Anforderungen

  • Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/-r bzw. abgeschlossener Angestelltenlehrgang I oder gleichwertige dreijährige Berufsausbildung
  • Sicherheit im Umgang mit Rechtsvorschriften und Rechtsprechung
  • selbständige, eigenverantwortliche und engagierte Arbeitsweise
  • Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
  • höfliches und korrektes Auftreten, Fähigkeiten zur Gesprächsführung
  • Entschlussfreudigkeit und sicheres Urteilsvermögen
  • hohe Sozialkompetenz, Flexibilität, Teamfähigkeit
  • starke physische und psychische Belastbarkeit
  • sehr gute Kenntnisse im Umgang mit dem PC
  • Pkw-Führerschein

Der Landkreis bietet

Die Vergütung erfolgt entsprechend der Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA. Nach erfolgreich absolvierter Probezeit ist die Ausübung dieser Tätigkeit bei persönlicher Eignung im Rahmen der mobilen Arbeit möglich. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bietet ein attraktives Arbeitsverhältnis mit einer interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit in einer modernen Verwaltung mit tarifvertraglich abgesicherten Arbeitsbedingungen, wie etwa:

  • tarifgerechte Eingruppierung,
  • Jahressonderzahlung,
  • alternatives Entgeltanreizsystem,
  • Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen in der 5-Tages-Woche,
  • regelmäßige Arbeitszeiten,
  • Fahrrad-Leasing,
  • zusätzliche betriebliche Altersversorgung.

Des Weiteren profitieren die Beschäftigten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von:

  • vielfältigen Fortbildungsmöglichkeiten zur individuellen Personalentwicklung
  • Gleitzeitregeln und Teilzeitangeboten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • einem betrieblichen Gesundheitsmanagement mit Sport- und Gesundheitsangeboten
  • direkten betrieblichen Ansprechpartner/innen, wie die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten, dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte steht für Gleichstellung, Chancengleichheit und Antidiskriminierung, auch bei der Personalgewinnung. Deshalb wird von allen sich bewerbenden Personen Gleichstellungs- und Vielfaltskompetenz erwartet. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher fachlicher und gesundheitlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Personen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.

Weitere Hinweise

Bewerbungsschluss ist am 18.04.2025. Papierbewerbungen sind an das Amt für Personal / Organisation / Bürgerservice des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Postfach 110264, 17042 Neubrandenburg zu senden. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nicht erstattet.

Heiko Kärger
Landrat #J-18808-Ljbffr

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Kontaktperson:

Wir Sind Mueritzer HR Team

Sachbearbeiter Landesblindengeld/Hilfen in besonderen Schwierigkeiten (w/m/d)
Wir Sind Mueritzer
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    Neubrandenburg
    Vollzeit

    Bewerbungsfrist: 2027-04-16

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    Wir Sind Mueritzer

    50 - 100
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