Auf einen Blick
- Aufgaben: Betreuung und Beaufsichtigung von Grundschulkindern sowie Unterstützung in Küchen.
- Arbeitgeber: Stadtverwaltung Bingen, engagiert in der Kinderbetreuung.
- Mitarbeitervorteile: Jahressonderzahlung, betriebliche Altersversorgung, regelmäßige Hygieneschulungen.
- Warum dieser Job: Sinnvolle Arbeit mit Kindern, Teamarbeit und flexible Arbeitszeiten.
- Gewünschte Qualifikationen: Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Freude am Umgang mit Kindern.
- Andere Informationen: Erforderlich sind ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und Nachweis der Masernimpfung.
Das voraussichtliche Gehalt liegt zwischen 800 - 1400 € pro Monat.
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Springerkraft Teilzeit (m/w/d) Betr. GS, Schulmensen, Kitas
Arbeitgeber: Stadtverwaltung Bingen
Tätigkeitsfeld
Sonstige Bereiche
Ort
Bingen am Rhein
Arbeitszeit
Teilzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
28.10.2023
Laufbahn / Entgeltgruppe
Einfacher Dienst | TVöD-VKA E 2
Kennziffer
50-19/2023
Kontakt
Frau Saskia Haas
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oder sich für dieausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Die Stadtverwaltung Bingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Einrichtungen der "Betreuenden Grundschulen" sowie für die Küchen und die Kindertagesstätten/Kinderhorte eine
Springerkraft (m/w/d)
in Teilzeit mit 15 Wochenstunden.
Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere
- Die Betreuung, Beaufsichtigung und sinnvolle Beschäftigung von Grundschulkindern im Rahmen des Angebots "Betreuende Grundschule" außerhalb der festgelegten Schulzeiten sowie ggf. auch der Einsatz in den städt. Kinderbetreuungseinrichtungen als nichtpädagogische Fachkraft.
- Es sollte grundsätzlich die Bereitschaft bestehen, in allen Binger Stadtteilen als Betreuungskraft eingesetzt zu werden. Träger der Betreuenden Grundschulen ist die Stadt Bingen am Rhein, die Betreuungskräfte sind an die Weisungen der Schulleitungen gebunden.
- Die Arbeitszeiten im Bereich der Betreuenden Grundschulen können sowohl in der Zeit zwischen 7:00 und 8:00 Uhr, als auch zwischen 12:00 und 15:00 Uhr liegen.
- Die Arbeitszeiten in den Küchen sind je nach Einrichtung unterschiedlich, in der Regel zwischen 11:00 und 15:30 Uhr.
- Die Aushilfe in den Küchen der Schulmensen und Kinderbetreuungseinrichtungen beinhaltet u. a. Eindecken, Essenausgabe, Geschirrspülen, etc.
- Die Vertretungstätigkeiten für eine Köchin innerhalb einer städtischen Kinderbetreuungseinrichtung beinhalten Speiseplanung, Zubereitung, Prüfung der Lebensmittelbestände, Einhaltung der Qualitätsstandards und Hygienevorschriften, etc.
Wir erwarten
- Begabung in der Betreuung von Kindern im Grundschulalter
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Freundliches und verbindliches Auftreten
- Teamfähigkeit und Belastbarkeit (auch körperliche Belastbarkeit)
- Freude und Geschick am Umgang mit Kindern
- Ein Probearbeiten vor dem ersten vergüteten Einsatz
- Hauswirtschaftliche Kenntnisse
- Eine Unterweisung nach dem Infektionsschutzgesetz (Hygienebelehrung) wäre wünschenswert, wird aber nicht zwingend vorausgesetzt
- Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Nachweis der Masernimpfung oder -immunität (ab Jahrgang 1971) ist bei Einstellung zwingend erforderlich
Wir bieten
- Vergütung nach TVöD in Entgeltgruppe 2, in Abhängigkeit der persönlichen Voraussetzungen
- Jahressonderzahlung sowie betriebliche Altersversorgung
- Engagierte Betreuungs- und Küchenteams
- Regelmäßige Auffrischungen der Hygienebelehrungen
Wenn Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie Ihre Bewerbung bitte unter der Kennziffer 50-19/2023 bis zum 28.10.2023 mit den üblichen Unterlagen online über https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1035891 (https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1035891) oder per Post an die Stadtverwaltung Bingen, Personalabteilung, 55411 Bingen am Rhein.
Bei Fragen zu der Tätigkeit in der Betreuenden Grundschule und Schulküche:
Für Fragen steht Ihnen die Abteilungsleitung, Frau Christina Dickescheid, vom Amt für soziale Aufgaben, Jugend, Kindertagesstätten, Schulen und Sport unter Tel.-Nr. 06721/184-282 sowie Frau Heike Rosenberger unter Tel.-Nr. 06721/184-215 gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zu der Tätigkeit in der Kindertagesstätte / im Kinderhort:
Für Fragen steht Ihnen Frau Tanja Viehmann vom Amt für soziale Aufgaben, Jugend, Kindertagesstätten, Schulen und Sport unter Tel.-Nr. 06721/184-105 gerne zur Verfügung.
Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Beachten Sie bitte, dass das Auswahlverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Weitere Informationen
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Springerkraft Teilzeit (m/w/d) Betr. GS, Schulmensen, Kitas Arbeitgeber: Stadtverwaltung Bingen
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Stadtverwaltung Bingen HR Team