Mitarbeiter/-in (m/w/d) für den Empfang und die Telefonzentrale des Rathauses
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die unbefristete Teilzeitstelle (19,5 Std./Woche) als:
Mitarbeiter/-in (m/w/d) für den Empfangund die Telefonzentrale des Rathauses
im Fachbereich Zentrale Dienste zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Beantwortung allgemeiner Anliegen und Weiterleitung an die zuständigen Fachbereiche
- Annahme und Vermittlung eingehender Telefonate an die zuständigen Fachbereiche
- Organisation des Postausgangs und Führung der Portokasse
- Verkauf, Bestandsführung und Abrechnung touristischer Artikel, Wertgutscheine, Eintrittskarten, Kalender und Schriftwerke
- Vorbereitung und Bereitstellung der Baby-Begrüßungspakete
- Führung des Veranstaltungskalenders
- Führung von Gastronomie-, Übernachtungs- und Vereinsverzeichnis
Persönliches Anforderungsprofil:
- Verwaltungsangestellte mit erfolgreich abgeschlossenem I. Verwaltungslehrgang oder Büro-, Reiseverkehrs- oder Großhandelskaufleute oder Absolventen einer vergleichbaren Ausbildung oder Sekretäre/innen mit erfolgreich absolvierter dreijähriger Ausbildung
- Einsatzbereitschaft, teilweise selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- kooperative Zusammenarbeit und Teamfähigkeit
- Flexibilität, Zuverlässigkeit und eine gute körperliche Belastbarkeit
- Freundliches und sicheres Auftreten im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
Wir bieten:
- Eine interessante und abwechslungsreiche Beschäftigung in einer Kommune mit über 100 Beschäftigten,
- ein angenehmes, auf Kollegialität und Mitgestaltung ausgelegtes Arbeitsumfeld,
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden sowie 15 Tage Urlaub,
- eine Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD mit dynamischer Gehaltsentwicklung und individueller Stufenzuordnung entsprechend der jeweiligen Vorerfahrungen,
- bei besonderen persönlichen Leistungen eine jährliche Leistungszulage sowie eine betriebliche Zusatzversorgung.
Besondere Einsatzplanung:
- Der Arbeitseinsatz erfolgt im wöchentlichen Wechsel. Während in der einen Woche in Vollzeit mit 39,0 Wochenstunden zu arbeiten ist, erfolgt in der anderen Woche eine vollständige Arbeitsbefreiung.
Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 05.04.2025 an den Bürgermeister der Gemeinde Bedburg-Hau über das Online-Formular.
#J-18808-Ljbffr
Kontaktperson:
Gemeinde Bedburg-Hau HR Team